Wen wir fördern
Unsere Förderung richten sich an talentierte Einzelsportler:innen, deren sportliche Leistungen überzeugen und deren Entwicklungspotenzial vielversprechend ist. Im Sporthilfe-Athletenpool unterstützen wir Talente aus olympischen Disziplinen – sowie die Sportart Naturbahnrodeln aufgrund ihrer tiefen regionalen Verwurzelung.
Was zählt
Deine sportliche Leistung!
Damit wir Fördergelder vergeben können, benötigen wir konkrete Zahlen und Nachweise: Der Fachverband bestätigt deine Leistungen. Außerdem musst du einem Kader angehören – entweder der Weltklasse, der internationalen oder der nationalen Klasse – und im vorderen Feld deines Kaders liegen. Alternativ kann auch die Nachwuchsklasse berücksichtigt werden. Die Entscheidung erfolgt auf Basis des Sporthilfe-Gutachterausschusses und der Meinung anerkannter Expert:innen, unter Berücksichtigung deiner sportlichen Entwicklung und der familiären Situation.
Dein Alter
Förderungen stehen jungen Athlet:innen zwischen 15 und 27 Jahren offen. Im Jahr 2026: ab Jahrgang 2011, älter als Jahrgang 1999 wird nicht mehr berücksichtigt.
Deine Vereinszugehörigkeit
Bewerber:innen müssen in Südtirol ansässig sein und für einen Südtiroler Verein Wettkämpfe bestreiten. Ausnahmen gelten für Sportarten, die hier nicht angeboten werden (z. B. Bobsport).
Mitglieder von Militärsportgruppen
Athlet:innen, die einen Gehalt von einer Militärsportgruppe beziehen (Carabinieri, Polizei, Militär usw.), sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen (kein Gehalt, Mindestalter 17 Jahre, positives Gutachten von Verein und Verband) kann eine Förderung möglich sein, wenn die sportliche Entwicklung andernfalls gefährdet wäre.
Was du wissen solltest!
- Einhaltung der Einreichefrist: Wir erhalten jährlich über 300 Ansuchen. Nach Ablauf der Frist eingereichte Bewerbungen (sowie unvollständig eingereichte Ansuchen) werden nicht berücksichtigt.
- Schulische Leistungen: Ein hoher Notendurschnitt fließt in die Bewertung mit ein.
- Finanzielle Situation: Ein hohes Familieneinkommen stellt kein Ausschlusskriterium für die Förderung dar. Die Unterstützung der Südtiroler Sporthilfe orientiert sich ausschließlich an deinen sportlichen Leistungen und würdigt deine Erfolge im Leistungssport. Es besteht die Möglichkeit, die EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) inklusive des FWL-Werts hochzuladen. Der FWL-Wert ist für die Beurteilung der sozialen Förderung maßgebend. Liegt der FWL-Wert unter 3 Punkten (bzw. – abhängig von den verfügbaren finanziellen Mitteln – unter 3,5 Punkten), kann ein Zusatzbeitrag gewährt bzw. der Förderbeitrag erhöht werden. Ein Anspruch auf den Zusatzbeitrag besteht jedoch nicht. Die Gewährung erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel.
- Engagement für die Sporthilfe: Die Südtiroler Sporthilfe finanziert ihre Förderungen zu einem wesentlichen Teil durch Fundraising-Aktivitäten, wie beispielsweise die Alperia Sporthilfe Gala, das Forst Sporthilfe Charity Turnier, die Sporthilfe Lotterie sowie weitere Veranstaltungen und Initiativen. Von den geförderten Athletinnen und Athleten wird erwartet, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an diesen Aktivitäten beteiligen und die Südtiroler Sporthilfe bei entsprechenden Anfragen unterstützen. Wer Bereitschaft, Verlässlichkeit und Engagement zeigt und sich aktiv bei Veranstaltungen oder Projekten einbringt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Sporthilfe. Dieses Engagement wird bei zukünftigen Förderentscheidungen positiv berücksichtigt.
- Sporthilfe+ Angebote: Alle geförderten Sportler:innen können unsere Weiterbildungsangebote, Informationsabende und sportlichen Events nutzen.
- Karriereende: Beende deine sportliche Laufbahn? Dann informiere uns bitte, die Förderung wird eingestellt. Bei Interesse kannst du an unserem Ausbildungsprogramm GREAT SEASON teilnehmen.
Einreichetermine:
- Wintersportarten (Einreichung online HIER möglich ab 30. April bis 31. Mai 2026)
- Sommersportarten (Einreichung online HIER möglich ab 30. September bis 30. Oktober 2026)
Wir weisen darauf hin, dass Ansuchen, die nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.