Wintersportlerinnen und Wintersportler aufgepasst: Ab dem 30. April könnt ihr online auf sporthilfe.it um eine Förderung der Südtiroler Sporthilfe ansuchen. Das Fördergesuch kann bequem über den vorgesehenen Link eingereicht werden, der vom 30. April bis einschließlich 31. Mai 2026 aktiv ist.
Antragsberechtigt sind Einzelsportlerinnen und -sportler, die durch überzeugende Leistungen und ein vielversprechendes Entwicklungspotenzial auf sich aufmerksam machen. Im Athletenpool der Sporthilfe werden vorrangig Talente aus olympischen Disziplinen unterstützt – mit Ausnahme des Naturbahnrodelns, das aufgrund seiner starken regionalen Verwurzelung weiterhin gefördert wird.
Die Förderung richtet sich an junge Athletinnen und Athleten im Alter zwischen 15 und 27 Jahren. Für das Förderjahr 2026 bedeutet dies: Teilnahmeberechtigt sind Sportlerinnen und Sportler ab Jahrgang 2011. Voraussetzung für eine Bewerbung ist zudem der Wohnsitz in Südtirol sowie die aktive Teilnahme an Wettkämpfen für einen Südtiroler Verein. Ausnahmen gelten für Sportarten, die in Südtirol nicht angeboten werden (zum Beispiel Bobsport). Athletinnen und Athleten, die Teil einer Militärsportgruppe (Carabinieri, Polizei, Militär usw.) sind, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Alle Vergaberichtlinien findet ihr hier.
Bitte beachtet, dass Ansuchen, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden können.