Vergaberichtlinien

(Vorstandsbeschluss vom 18.12.2018)

EINSENDESCHLUSS:

  • Sportoberschüler Mals innerhalb 30. April
  • Wintersport innerhalb 30. Juni
  • Sommersport innerhalb 15. November

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Richtlinien für die Vergabe von Förderungen

Was die BewerberInnen wissen müssen!

Wer wir sind:

Die Südtiroler Sporthilfe ist ein gemeinnütziger Verein, der 1987 gegründet wurde. Die Sporthilfe unterstützt Südtiroler Sportlerinnen und Sportler auf ihren Weg zur Spitze – durch ideelle und materielle Hilfeleistungen.

Was wir tun:

Über 1400 Nachwuchstalenten wurde in den letzten zwei Jahrzehnten von der Südtiroler Sporthilfe unter die Arme gegriffen. Unterstützt werden talentierte Sportler, damit sie ihre sportliche Leistungsfähigkeit voll entfalten können aber auch damit sie sich sportlich und beruflich aus- und weiterbilden können. Die Sporthilfe steht auch sportbedingten sozialen Härtefällen bei – egal ob Einzel- oder Mannschaftssportlern.

Wen wir fördern:

Die Förderungen richten sich an Einzelsportler und sind an deren sportliche Leistungen gekoppelt – wobei auch das Talent und die Entwicklungsperspektiven eine Rolle spielen. In den Sporthilfe-Athletenpool aufgenommen werden Talente, die olympische oder in Südtirol relevante Sportarten ausüben. Dazu gehört beispielsweise auch das Naturbahnrodeln.

Auch Athleten, die Randsportarten ausüben, können ein Zeichen der Anerkennung von Seiten der Südtiroler Sporthilfe erhalten. Ihnen kann – bei Vorweis von entsprechenden Leistungen – eine Leistungsprämie zugesprochen werden (beispielsweise ein Podium bei den Weltmeisterschaften im Einrad).

Was zählt:

Deine sportliche Leistung

Um Fördergelder vergeben zu können, benötigt die Südtiroler Sporthilfe Zahlen und Fakten. Die Leistungen der Talente müssen deshalb vom Heimatverein und vom Fachverband oder von Experten bestätigt werden. Auch muss der junge Sportler einem Kader angehören:

 

  • entweder der Weltklasse, der internationalen oder der nationalen Klasse,

Die Leistungen des Bewerbers sollten im vorderen Feld des Kaders liegen. Wo genau, wird – je nach Sportart – vom Gutachterausschuss der Sporthilfe vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat genehmigt.

 

  • oder der Nachwuchsklasse.

Ob ein Bewerber in den Genuss der Förderung kommen kann, wird hier individuell entschieden. Die Grundlage für die Entscheidung bildet das Gutachten des Landesfachsportkomitees und/oder die Meinung anerkannter Experten; eine Rolle spielt auch die finanzielle Situation der Familie.

N.B. Die mit den Fachsportverbänden aufgestellten Leistungskriterien (Anhang a) bleiben unverändert.

Dein Alter

Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, dürfen die Bewerber ein Mindestalter nicht unter- und ein Höchstalter nicht überschreiben. Die Bewerber müssen das 14. Lebensjahr (Eintritt Oberschule) erreicht haben. 2022 wäre dies der Jahrgang 2008 und älter. Die Jahrgänge werden jährlich auf der Homepage der Südtiroler Sporthilfe, www.sporthilfe.it, angepasst.

Bewerber, die älter als 27 Jahre sind (2022: Jahrgang 1995) können nicht mehr bei der Sporthilfe um Unterstützung ansuchen.

Deine Vereinszugehörigkeit

Die Südtiroler Sporthilfe lässt nur Ansuchen von in Südtirol ansässigen Bewerbern zu. Zudem müssen diese für einen Südtiroler Verein Wettkämpfe bestreiten. Ausgenommen sind Sportarten, die in Südtiroler Vereinen nicht angeboten werden, wie beispielsweise der Bobsport.

 

Mitglieder von Militärsportgruppen

Antragsteller, die einer Militärsportgruppe (Carabinieri, Forstwache, Polizei, Militär oder ähnlichem) angehören sind von der Förderung ausgeschlossen.

Sollten Antragsteller trotz Zugehörigkeit zur Militärsportgruppe kein Gehalt beziehen (sogenannte „aggregati“), so kann die Südtiroler Sporthilfe unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem eine Förderung gewähren. Wesentlich dafür ist das Alter des Sportlers (mindestens 17 Jahre), sowie ein positives Gutachten des Heimatvereins sowie des Sportverbandes. Ansuchen werden nur berücksichtigt, wenn die Unterstützung durch den Heimatverein bzw. im Sportverband (Landeskader) für die sportliche Entwicklung nicht mehr ausreichend ist und somit ein Wechsel in die Militärsportgruppe für die sportliche Entwicklung unbedingt notwendig ist.

Was du wissen solltest: 

Deine schulischen Leistungen sind uns wichtig – deshalb fließen die Erfolge deiner Ausbildung in unsere Vergabekriterien mit ein; für einen Notendurchschnitt über 8 erhält der Bewerber einen Bonus.

Ein erhöhtes Familieneinkommen ist kein Ausschließungsgrund mehr: Die finanzielle Förderung durch die Sporthilfe wird als Förderung und Belohnung für junge Sportler ausbezahlt, die sehr gute sportliche Ergebnisse erzielen. Junge leistungsstarke Sportler erhalten damit eine zusätzliche "Motivationsspritze" für ihren sportlichen Weg. Neben dem sportlichen Aspekt unterstreicht die Südtiroler Sporthilfe auch den sozialen Aspekt der Förderung. Die bisherige Obergrenze des Familieneinkommens von 65.000 Euro gilt zwar nicht mehr, wohl aber werden Förderungen bei hohem Familieneinkommen reduziert.

Alle geförderten Sportler sind herzlich dazu eingeladen die Angebote von „Sporthilfe +“ zu nutzen. Zu diesen Weiterbildungsangeboten, Informationsabenden oder anderen sportlichen Events erhältst du periodische Informationen sowie persönliche Einladungen. Wir freuen uns auf dich!

Bei Beendigung der sportlichen Karriere wird die Sporthilfe Förderung ausgesetzt


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